
Zwischen Beratern und Vermittlern zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Das Agenturvertragsmodell überwinden
Federpromm und Uiltucs fordern die Vertragsparteien auf, ein AEC (accordo economico collettivo) für die gesamte Kredit-, Finanz- und Versicherungsvermittlung zu definieren.
Der gesamte Bereich der Finanzvermittlung ist angesichts der verschiedenen und häufigen Fusions-, Integrations- und Eingliederungsprozesse, die den gesamten Bereich der Finanzberatung betreffen, stark in Aufruhr, auch wegen der ausgeprägten Neigung zu den "strengen" vertraglichen Beziehungen zwischen Beratern und zugelassenen Akteuren. Ein Phänomen – so eine Mitteilung der Gewerkschaft – das auf nationaler Ebene Tausende von Rechtsstreitigkeiten betrifft, fast alle mit arbeitsrechtlichen Klagen, wegen des "Fehlens" klarer Vertragsklauseln und -regelungen sowie verhandelter Bestimmungen.
Vor allem bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der Nichtanerkennung der Portfolioverschädigungen, des Anspruchs auf die Kündigungsentschädigung und der Wettbewerbsverbote. All diese vertraglichen Regelungen – so die Mitteilung der Gewerkschaft – verweisen zwar auf Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs, sind jedoch nicht hinreichend klar, wenn es darum geht, ein ausgewogenes und gleichberechtigtes Arbeitsverhältnis zwischen Finanzberater und auftraggebender Gesellschaft zu definieren. Streitfälle, die sehr oft die Arbeitsbelastung der Richter lähmen und die überwunden werden könnten, wenn es eine klare und gemeinsam getragene Annahme eines Modells eines "Accordo Economico Collettivo" (AEC) zwischen den Arbeitgeberverbänden der Vermittler und den im Sektor repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen gäbe.
Federpromm und auch die Föderation Uiltucs (Unterzeichnerin von Dutzenden von Tarifverträgen) haben gemeinsam mit der Föderation Uilca des Kredit- und Versicherungssektors immer wieder auf dieses Phänomen hingewiesen und gezeigt, dass sich die inneren Widersprüche des agenturtypischen Arbeitsverhältnisses, das im gesamten Bereich der Kredit- und Finanzvermittlung Anwendung findet, überwinden lassen, indem ein einheitliches Modell vorgeschlagen wird, das den "normativen Teil", den "beruflichen Teil" und den "vorsorgerechtlichen Teil" klar einordnet, vor allem aber die Anerkennung der "bereits entstandenen und entstehenden wirtschaftlichen Ansprüche", einschließlich der anfänglich mit Ergänzungsschreiben zum Hauptauftrag vereinbarten "Bonus".
Zahlreich sind die Verweise auf anhängige Streitigkeiten mit bedeutenden Unternehmen (von Fideuram bis Mediolanum, von Credem bis Fineco, von Bnl-BNp Paribas bis Mediobanca Premier), in deren Zusammenhang mehrere Finanzberater bei Federpromm gewerkschaftliche und rechtliche Unterstützung beantragt haben. Um diese Unterschiede und Ungleichheiten bei den Arbeitsbedingungen zu überwinden und im Interesse einer größeren Stabilität für den gesamten Bereich der Finanzvermittlung – so der Abschluss der Mitteilung der Gewerkschaft – ist es heute mehr denn je notwendig, unter Mithilfe der Institutionen einen Gesprächstisch zu eröffnen, zwischen den Organisationen der Verbände der zugelassenen Akteure und den Gewerkschaftsorganisationen der Berufstätigen, wie Finanzberater und Finanzvermittler im Kreditwesen.
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