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Agenten und Handelsvertreter, das neue kollektive Wirtschaftsabkommen des Handelssektors unterzeichnet

von RedazioneVeröffentlicht am
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Federpromm, in Vertretung der Berufsgruppen der Agenten und Finanzberater, legt den neuen Text des AEC der Basis zur Genehmigung vor.
Nach mehr als zehn Jahren des Wartens wurde am 4. Juni 2025 das neue Accordo Economico Collettivo (AEC) für Agenten und Handelsvertreter im Handelssektor zwischen den Branchenorganisationen Confcommercio, Confesercenti, Confcoperative und aufseiten der Agenten den Gewerkschaften Filcams Cgil, Fisascat Cisl, Uiltucs, Ugl Terziario, Fnaarc, Usarci, Fiarc unterzeichnet.
Diese Vereinbarung stellt einen grundlegenden Schritt hin zu einer modernen, mit der Entwicklung des Marktes Schritt haltenden Vertragsregelung dar. Das neue AEC bringt wichtige Neuerungen mit sich, darunter:

  • Ausweitung der Schutzbestimmungen: eine moderne Sicht auf die Berufsgruppe, mit der Einbeziehung des E-Commerce-Kanals und größerer Klarheit in den Beziehungen zwischen Agent und Auftraggeber.
  • Wirtschaftliche Vorteile: die Ausweitung der Vergütungen, die die Bemessungsgrundlage für die Entschädigungen bilden, die Absenkung der Schwelle für die Auftraggeber zur Änderung von Provisionen und Gebiet sowie eine deutliche Erhöhung der Aufwertung des dem Agenten zustehenden FIRR.

Für die Berufsgruppen, wie die Agenten in Finanzaktivitäten und Finanzberater (allesamt regulierte Berufsgruppen), verweisen viele Intermediäre des Finanz- und Kreditsektors auf dieses AEC sowie auf die Regelungen des Zivilgesetzbuchs (ehem. Art. 1742 ff.). Die die Vertragsverlängerung unterzeichnenden Gewerkschaften zeigten sich über diese tarifliche Vereinbarung sehr zufrieden und halten sie für ausgewogen und innovativ, da sie den aktuellen Bedürfnissen der Handelsvertreter entspricht. Federpromm (angeschlossen an die Uiltucs) ist in Vertretung der Berufsgruppen (AF und CF) der Ansicht, dass es notwendig ist - bevor sie ihre Zustimmung erteilt - den Inhalt des gesamten von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden unterzeichneten Textes ihren Mitgliedern zur Konsultation vorzulegen. Die Zustimmung kann unter folgender Adresse mitgeteilt werden: federpromm@uiltucs.eu

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